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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Hermann Holz GmbH, Oberboden 23, 6373 Ennetbürgen (nachfolgend «Hermann Holz»). Sie gelten gegenüber privaten wie geschäftlichen Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»).

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für individuell gefertigte Massivholzprodukte (insbesondere Tische, Baumtische, Konsolen und Sonderanfertigungen), für Veredelungen wie Köhlung (Yakisugi), Epoxidharz- und CNC-Arbeiten sowie für fertige Artikel aus dem Shop und der Ausstellung.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von Hermann Holz schriftlich anerkannt wurden. Individuell in der Offerte oder Auftragsbestätigung getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Offerte

Angebote und Offerten von Hermann Holz sind freibleibend. Sofern nicht anders vermerkt, sind Offerten 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

Zeichnungen, Entwürfe, Muster und Offertunterlagen bleiben geistiges und materielles Eigentum von Hermann Holz und dürfen ohne Zustimmung weder weitergegeben noch anderweitig verwendet werden.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald Hermann Holz eine Bestellung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Der Kunde prüft die Auftragsbestätigung umgehend; Unstimmigkeiten sind sofort zu melden. Bei telefonischen Bestellungen übernimmt Hermann Holz keine Haftung für Missverständnisse.

4. Preise und Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt). Liefer-, Transport- und allfällige Montagekosten werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich ausgewiesen.

Massgebend sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise gemäss Offerte bzw. Shop.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, gilt bei individuellen Massanfertigungen: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, der Restbetrag ist bei Lieferung bzw. Abholung fällig. Fertige Shop- und Lagerartikel sind bei Kauf bzw. vor Versand zu bezahlen.

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde nach Mahnung einen Verzugszins von 5 % pro Jahr. Hermann Holz ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.

6. Auftragsänderungen und Stornierung

Massanfertigungen werden eigens für den Kunden produziert. Nach Beginn der Produktion ist eine Stornierung ausgeschlossen. Wird ein Auftrag vor Produktionsbeginn storniert, verfällt die geleistete Anzahlung zur Deckung der bereits angefallenen Aufwände; weitergehende nachgewiesene Kosten (Material, Planung, Arbeit) werden zusätzlich verrechnet.

Vom Kunden gewünschte Änderungen nach Auftragserteilung können Mehrkosten und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zur Folge haben.

Verweigert der Kunde die Annahme der bestellten Ware, gelten die Folgen einer Stornierung sinngemäss; Hermann Holz bleibt es vorbehalten, stattdessen auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen.

7. Lieferung, Abholung und Montage

Lieferung, Abholung und eine allfällige Montage werden in der Offerte geregelt. Bei Anlieferung ist für eine zugängliche Liefersituation zu sorgen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, obliegt das Abladen bzw. das Tragen an den Bestimmungsort dem Kunden.

Der Kunde stellt die Zugänglichkeit der Räumlichkeiten ohne technische Hilfsmittel (z. B. Kran oder Lift) sicher. Sind solche Hilfsmittel erforderlich, werden sie durch Hermann Holz organisiert und dem Kunden in Rechnung gestellt. Fertiggestellte Werke sind innert 20 Tagen ab Bereitstellungsanzeige abzuholen bzw. anzunehmen; danach kann Hermann Holz eine angemessene Lagergebühr verrechnen.

8. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach bestem Wissen geplant und gelten als Richttermine. Verzögerungen, insbesondere infolge von Material-, Produktions-, Witterungs- oder Transportgründen, berechtigen nicht zu Schadenersatz oder Rücktritt, sofern Hermann Holz den Kunden rechtzeitig informiert.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Hermann Holz. Bis dahin darf der Kunde nicht in einer Hermann Holz benachteiligenden Weise über die Produkte verfügen.

10. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe bzw. dem Versand der Ware auf den Kunden über.

11. Holz als Naturprodukt

Sämtliche Produkte werden aus massivem, vorwiegend Schweizer Holz von Hand gefertigt. Holz ist ein lebendiges Naturmaterial. Abweichungen in Farbton, Maserung, Astbild und Struktur sowie naturbedingte Merkmale wie Äste, feine Risse, Harzgallen oder Farbunterschiede sind materialtypisch, häufig bewusst erhalten und stellen keinen Mangel dar.

Jedes Stück ist ein Unikat. Eine vollständige Übereinstimmung mit Musterbildern, Ausstellungsstücken oder früheren Anfertigungen kann nicht zugesichert werden.

12. Oberflächen, Köhlung und Epoxidharz

Köhlung (Yakisugi), Veredelungen mit Öl, Pigmenten sowie Epoxidharz sind handwerkliche Verfahren. Reliefstruktur, Farbtiefe, Glanzgrad sowie vereinzelte feine Einschlüsse im Harz unterliegen herstellungsbedingten Schwankungen und gelten nicht als Mangel.

13. Raumklima, Pflege und Unterhalt

Massivholz nimmt Feuchtigkeit aus der Umgebung auf und gibt sie wieder ab. Empfohlen wird eine relative Raumluftfeuchtigkeit von 30–70 %. Leichtes Quellen, Schwinden oder das Entstehen feiner Risse infolge von Klima-, Heizungs- oder Standortbedingungen ist normal und stellt keinen Mangel dar. Dasselbe gilt für natürliche Farbveränderungen (Nachdunkeln, Patina) durch Licht- und andere Umwelteinflüsse.

Direkte Sonneneinstrahlung, unmittelbare Hitzequellen sowie stehende Nässe sind zu vermeiden. Der Kunde ist für die sachgemässe Nutzung und Pflege gemäss den mitgelieferten bzw. besprochenen Pflegehinweisen verantwortlich.

14. Prüfung und Mängelrüge

Der Kunde prüft die Lieferung bei Erhalt unverzüglich. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind innert 7 Tagen schriftlich (z. B. per E-Mail) zu melden, verdeckte Mängel sofort nach deren Entdeckung. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.

15. Garantie und Gewährleistung

Hermann Holz gewährt auf sämtliche Produkte eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferung bzw. Abnahme. Die Garantie umfasst Material- und Verarbeitungsfehler. Im begründeten Garantiefall wird das Produkt nach Wahl von Hermann Holz nachgebessert oder ersetzt; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgenommen sind insbesondere:

  • natürliche Holzeigenschaften und Holzbewegungen gemäss Ziff. 11–13;
  • normale Abnutzung und Gebrauchsspuren;
  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung, mangelnde Pflege oder ungeeignetes Raumklima;
  • eigenmächtige Eingriffe, Reparaturen oder Veränderungen.

16. Rückgabe und Umtausch

In der Schweiz besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht für Bestellungen. Individuelle Massanfertigungen sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Auch fertige Shop- und Lagerartikel werden verbindlich verkauft; ein Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht. Kulanzlösungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

17. Haftung

Die Haftung von Hermann Holz beschränkt sich auf den Wert des betreffenden Auftrags bzw. Produkts. Die Haftung für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

18. Höhere Gewalt

Wird die Erfüllung durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Unwetter, behördliche Massnahmen, Lieferengpässe, Streik) verhindert oder erheblich erschwert, ruhen die betroffenen Pflichten für deren Dauer. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, können beide Parteien vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

19. Bildrechte und Veröffentlichung

Hermann Holz ist berechtigt, fertiggestellte Werke zu fotografieren oder zu filmen und die Aufnahmen zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden (z. B. Website, Galerie, soziale Medien, Printmedien) – anonymisiert oder mit Angabe der Region. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit schriftlich widersprechen; die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Veröffentlichungen bleibt davon unberührt.

20. Datenschutz

Hermann Holz bearbeitet die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten ausschliesslich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

21. Änderungen der AGB

Hermann Holz kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist jeweils die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hermann Holz GmbH in Ennetbürgen (Kanton Nidwalden).

Kontakt

Hermann Holz GmbH · Oberboden 23 · 6373 Ennetbürgen
Telefon: +41 79 686 18 84 · E-Mail: mail@hermannholz.ch

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